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Gefährdungsbeurteilung

19. Dezember 2008

Hat schon jemand von der neuen Leitlinie für die Gefährdungsbeurteilung gehört? Diese wurde gemeinsam von den für den Arbeitsschutz in Deutschland zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern festgelegt. Das ist das erste Mal, dass es einheitliche Regeln für die Bewertung und Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung gibt. Dabei muss man als Fachkraft für Sicherheit eine Menge an Sachen beachten: z.B. ob man alle Tätigkeiten mit einbezogen hat, für die man eine Gefährdungsanalyse erstellen muss oder ob man alle möglichen Gefährdungen ermittelt hat (da gibt es viel, an das man so gar nicht denkt). Anschließend muss man dann Schutzmaßnahmen festlegen. Übrigens: ab 10 Beschäftigten muss man die Gefährdungsanalyse schriflich dokumentieren… So, aber jetzt genug von der Arbeit. Weihnachten steht vor der Tür und in der “staden Zeit” kann eine Sicherheitsfachkraft auch mal an was anderes denken als an Gefährdungeburteilungen, die Betriebsanweisung oder Explosionsschutz (obwohl bei so manchen Verwandtschaftstreffen würde ein Explosionsschutzdokument nicht schaden… ;-)

Hallo Welt!

8. August 2006

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